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09.02.2024 | Ausbildung | Nachrichten

Sonderwege in der Ausbildung: Abwertung der Pflege?

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Der DBfK Nordwest kritisiert den Gesetzentwurf zur „Vereinfachung“ der Pflegeausbildung, den die CDU Niedersachsen in den Landtag eingebracht hat. Der Entwurf sieht vor, die Pflegeausbildung aus dem Geltungsbereich des Niedersächsischen Schulgesetzes herauszulösen und ein eigenes Ausführungsgesetz zum Pflegeberufegesetz zu schaffen.

Um mehr Menschen für den Pflegeberuf zu gewinnen, möchte die CDU Niedersachsen die Pflegeausbildung „vereinfachen“ und hat dafür einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Martin Dichter, Vorsitzender des DBfK Nordwest, warnt vor den Folgen dieses Vorstoßes: „Diesem Gesetzentwurf liegt ein gefährlicher Trugschluss zugrunde“, so seine Einschätzung. „Einfachere Ausbildung ist gleich mehr Pflegefachpersonen – so die simple Rechnung der CDU. Sie kann nicht aufgehen, und sie darf es auch nicht.“ Eine einfachere Ausbildung führe nicht automatisch zu mehr Pflegefachkräften, ist Dichter überzeugt. Zudem dürfe die Qualifizierung in der Pflege nicht arbeitgeberdominierten Verwertungsinteressen folgen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, die Zuständigkeit für die Pflegeausbildung vom Kultusministerium auf das Gesundheitsministerium zu übertragen. Dieses könnte die Aufgaben an das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie als nachgeordnete Behörde delegieren, was bedeutet, dass diese originäre Aufgaben einer Schulbehörde wahrnehmen müsste.

Martin Dichter betont: „Für Bildung muss die Kultusbehörde zuständig sein, so wie es im beruflichen Bildungssystem in Deutschland üblich ist. Wenn man die Zugangsbedingungen zur Pflegeausbildung immer weiter absenkt bzw. so einen großen Spielraum zulässt wie das hier in Deutschland der Fall ist, muss man auch entsprechende Lernangebote schaffen. Sonst werden lernschwächere Auszubildende gerade in Zeiten stark heterogener Klassenzusammensetzungen benachteiligt. Damit wird der Pflegeberuf nicht attraktiver, sondern im Gegenteil abgewertet.“ (lh)

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