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04.05.2023 | News Hebammen | Nachrichten

Sind Schwangerschaftsabbrüche bald legal?

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Ist es richtig, dass Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch stehen – und somit rechtswidrig sind? Um unter anderem diese Frage zu klären, hat die Bundesregierung eine Expertenkommission einberufen.

Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland gemäß § 218 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Straffreiheit galt bisher nur in Ausnahmen. Die am 31. März berufene „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ soll diese Regelung nun prüfen. 18 Expert*innen aus den Bereichen Medizin, Psychologie, Recht und Ethik werden sich mit der Regulierung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuches sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft befassen. Dazu wurde das Gremium in zwei Arbeitsgruppen aufgeteilt. Der Abschlussbericht soll in einem Jahr vorliegen.

Umstrittenes Thema

Die Bundesregierung hatte sich bereits im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Regulierung von Schwangerschaftsabbrüchen prüfen zu lassen. „Ethische Fragen in der Medizin müssen mit dem Fortschritt der Wissenschaft immer wieder neu gestellt und beantwortet werden“, so Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Gegenüber dem Spiegel gab er an, ihm sei bewusst, dass mit der Kommission eine „emotionsgeladene Diskussion“ angestoßen werde. Ziel sei die Erarbeitung von Lösungsvorschlägen, die „gesellschaftlich konsensfähig“ sind.

„Frauen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, sollen nicht stigmatisiert werden“, betonte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) anlässlich der Konstituierung der Kommission. Schon zu Beginn des Jahres hatte sie bekräftigt, Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetzbuch streichen zu wollen. Sie begrüße deshalb die Arbeit der Kommission. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hingegen warnte im Vorfeld vor öffentlichen Vorfestlegungen: Zunächst solle die Einschätzung der Expertenkommission abgewartet werden Er verwies darüber hinaus auf eine „notwendige breite politische und gesellschaftliche Diskussion“, die sich dem Abschlussbericht der Kommission anschließen werde. (jr)

bundesgesundheitsministerium.de

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